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FG Köln Urteil v. - 4 K 1483/10 EFG 2011 S. 978 Nr. 11

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2 Satz 1

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Jährliche Kosten für Müllabfuhr nicht bei den Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anzusetzen

Leitsatz

Die Kosten für Müllabfuhr gehören nicht zu den nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen, weil die Dienstleistung der Entsorgung und Verarbeitung des Mülls nicht innerhalb des Haushalts ausgeübt wird und diese die Hauptleistung darstellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DB 2011 S. 24 Nr. 12
DStRE 2011 S. 1060 Nr. 17
DStZ 2011 S. 340 Nr. 10
DStZ 2011 S. 6 Nr. 26
EFG 2011 S. 978 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2011 S. 954
NAAAD-79856

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FG Köln, Urteil v. 26.01.2011 - 4 K 1483/10

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