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FG Köln Urteil v. - 4 K 1483/10 EFG 2011 S. 978 Nr. 11

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2 Satz 1

Haushaltsnahe Dienstleistungen:

Jährliche Kosten für Müllabfuhr nicht bei den Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen anzusetzen

Leitsatz

Die Kosten für Müllabfuhr gehören nicht zu den nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen, weil die Dienstleistung der Entsorgung und Verarbeitung des Mülls nicht innerhalb des Haushalts ausgeübt wird und diese die Hauptleistung darstellt.

Fundstelle(n):
DB 2011 S. 24 Nr. 12
DStRE 2011 S. 1060 Nr. 17
DStZ 2011 S. 340 Nr. 10
DStZ 2011 S. 6 Nr. 26
EFG 2011 S. 978 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2011 S. 954
NAAAD-79856

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FG Köln, Urteil v. 26.01.2011 - 4 K 1483/10

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