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Besteuerung von Venture Capital und Private Equity Fonds in Deutschland
Am hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Schreibens zur einkommensteuerlichen Behandlung von Venture Capital und Private Equity Fonds herausgegeben (im folgenden ”Entwurf”, abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de). Der Entwurf befasst sich mit der Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb auf Fonds- und Investoren-Ebene.
Das BMF-Schreiben wird seit langer Zeit erwartet. Die Finanzverwaltung schien den Status von Venture Capital und Private Equity Fonds als vermögensverwaltende Personengesellschaften in Zweifel gezogen zu haben, und auf verschiedenen Sitzungen der Einkommensteuerreferenten waren teilweise sehr weitgehende Vorschläge zur Qualifikation der Fonds als gewerbliche Personengesellschaften gemacht worden. Der Status der Fonds ist insbesondere deswegen von herausragender Bedeutung, weil deutsche und ausländische private Investoren mit den vom Fonds erzielten Veräußerungsgewinnen der deutschen Besteuerung unterliegen würden, wenn der Fonds als Mitunternehmerschaft anzusehen wäre. Bis zum heutigen Tage können dagegen Veräußerungsgewinne von Privatinvestoren weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden. Für Investoren, die als Körperschaf...