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IWB Nr. 4 vom Seite 187 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 3 Seite 290

Zwingende Anwendung der IAS nach VO (EG) Nr. 1606/2002

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Marius F. Schumann, Bochum

Kapitalmarktorientierte Gesellschaften werden für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, ihre konsolidierten Abschlüsse zwingend nach den IAS (International Accounting Standards) aufstellen müssen. Dies ergibt sich aus Art. 4 der VO (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates v. betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (im Folgenden: VO 1606/2002) (Download unter: www.standardsetter.de/drsc/docs/press—releases/vo—eu—ias.pdf). Diese tritt an die Stelle des bisherigen § 292a HGB, nach dem die kapitalmarktorientierten Unternehmen ein Wahlrecht haben, ob sie ihre Konzernabschlüsse nach HGB (evtl. unter Einbeziehung der DRS — Deutsche Rechnungslegungs-Standards), US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) oder IAS erstellen wollen. Diese Vorschrift hat zu einem unübersichtlichen Nebeneinander verschiedener Rechnungslegungssysteme geführt, so dass selbst innerhalb derselben Branche unterschiedliche Abschlussregeln angewandt werden. Beispielsweise bilanziert Daimler Crysler nach US-GAAP, während VW bisher einen HGB-konformen Konzernabschluss erstellt (vgl. Übersicht bei Pellens, a. a. O., S. 8). Dadurch wird die Verg...

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Zwingende Anwendung der IAS nach VO (EG) Nr. 1606/2002

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