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Electronic Commerce und Europäischer Verbraucherschutz
Die Richtlinie zum Fernabsatz und der Referentenentwurf für ein Fernabsatzgesetz
Am verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz im Fernabsatz (FernARL ABl EG Nr. L 144 v. , 19 ff. = EuZW 1997, 596 ff. = NJW 1998, 212 ff.). Die Richtlinie stärkt die Position des Verbrauchers bei Geschäftsabschlüssen unter Verwendung von Fernkommunikationstechniken (sog. Distanz- oder Fernabsatzgeschäft) und nimmt wegen der zunehmenden Kommerzialisierung neuartiger Technologien wie der des Internets eine herausragende Stellung im Europäischen Verbraucherschutz ein.
Die Richtlinie ist mit ihrer Verkündung im Amtsblatt der EG am in Kraft getreten (vgl. Art. 18 FernARL). Die Umsetzungsfrist beträgt drei Jahre (Art. 15 I FernARL). Die Mitgliedstaaten haben demnach bis zum Zeit, die Regelungen der Richtlinie in nationales Recht zu integrieren. Einen ersten Referentenentwurf (Stand: ) für die Umsetzung der Richtlinie hat jetzt das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht. Wie zu erwarten war, entscheidet sich der Entwurf für den Erlaß eines neuen Fernabsatzgesetzes (FernAG). Aufgrund des andauernden Wachstums des von ihm umfaßten Electronic Commerce wird dieses Nebengesetz mit seinem Inkrafttreten zu einem wichtigen ...