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Erbschaftsteuer | Steuerbilanzwerte bei Wertminderungen?
Für Zwecke der Erbschaftsteuer sind die Steuerbilanzwerte für inländisches Betriebsvermögen auch dann anzusetzen, wenn der tatsächliche Wert des Vermögens zum Besteuerungsstichtag unter den bilanzierten Wert fällt. Dies hat das entschieden. Der Kläger hatte seinen Großvater, der u. a. eine Kommanditbeteiligung an einer GmbH & Co. KG hielt, beerbt. Der Großvater hatte gegen die Gesellschaft Forderungen, die zum Bilanzstichtag vor dem Todestag mit ca. 700.000 € im Sonderbetriebsvermögen verbucht waren. Die Forderungen konnten allerdings nicht mehr realisiert werden, da die Gesellschaft bereits kurze Zeit nach dem Tode des Erblassers notleidend wurde. Im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung gegen den Kläger erfasste das Finanzamt die Forderungen des Erbla...