Nachweis der Vermietungsabsicht bei sanierungsbedürftigem, leerstehendem Gebäude
Leitsatz
Zum WK-Abzug bei leer stehenden Gebäuden.
Zeigt sich aufgrund bislang vergeblicher Vermietungsbemühungen, dass für das Vermietungsobjekt, so wie es baulich gestaltet
ist, kein Markt besteht und die Immobilie deshalb nicht vermietbar ist, muss der Stpfl. darauf hinwirken, u. U. auch durch
bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Objektzustand zu erreichen.
Bleibt der Stpfl. untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht das gegen seinen endgültigen Entschluss zu vermieten
und damit gegen seine Einkünfteerzielungsabsicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): CAAAD-76455
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.04.2010 - 8 K 398/08
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