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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 276/05

Gesetze: AO § 10, AO § 12, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 3, GewStG § 2 Abs. 2 Satz 1

Steuerpflicht einer Private Limited Company mit Sitz in Großbritannien

Leitsatz

  1. Zur Steuerpflicht ausländischer KapG, die ihre Geschäftsleitung bzw. ihren Sitz im Inland haben.

  2. Der Inhalt des Begriffs „Betriebsstätte” richtet sich nach § 12 AO; danach zählt zu den Betriebsstätten u. a. die Stätte der Geschäftsleitung.

  3. Eine Private Limited Company, die ihren Satzungssitz in Großbritannien hat, im Inland aber ihre Geschäftsleitung, ist im Inland körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KAAAD-76435

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.04.2010 - 6 K 276/05

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