Gewinnerzielungsabsicht des Handels im Rahmen eines
Strukturvertriebs
Leitsatz
1. Offen blieb, ob beim Handel im
Rahmen eines Strukturvertriebs in der mittleren und unteren Strukturebene
grundsätzlich keine Vermutung für eine Gewinnerzielungsabsicht besteht (vgl. ; ).
2. Werden mit einem nebenberuflich
und im Strukturvertrieb betriebenen Handel, der aufgrund schneller Lieferzeiten
keine größeren Lagerhaltung erfordert, nicht einmal die Aufwendungen für den
Wareneinkauf erzielt, besteht keine Gewinerzielungsabsicht, wenn keine Erfolg
versprechenden Änderungen bei der Art der Geschäftführung und Maßnahmen zur
Kostensenkung unternommen werden, sondern durch die Einlage zweier Pkw der
Marke Jaguar und BMW die Kostenstruktur noch erheblich verschlechtert wird.
3. Bei einem Verkaufssystem, welches
im Wesentlichen auch den Verkauf an Verwandte und Bekannte vorsieht, lassen
sich anhaltende Verluste auch nicht mit einer Anlaufphase begründen. Dieser
Kundenkreis ist nach einer bestimmten Zeit versorgt, so dass sich nach der
Anfangszeit systembedingt die Verkaufsmöglichkeiten eher verschlechtern.
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