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Das novellierte kroatische Insolvenzrecht
Mit dem Konkursgesetz v. , in Kraft getreten am , liegt in Kroatien ein modernes, insbes. auch den EU-Anforderungen gerecht werdendes Gesetzeswerk vor. Das neue Konkursgesetz löste das Gesetz über Zwangsvergleich, Konkurs und Liquidation aus dem Jahre 1994 ab, welches ein erster Versuch war, der seit Ende der 80er Jahre beginnenden und immer weiter fortschreitenden Aufgabe der Selbstverwaltung und der Einleitung des Privatisierungsprozesses mit westlich geprägtem Eigentumssystem gerecht zu werden. Dieses Gesetz wurde mit den beiden Novellen v. und reformiert. Der Novellierung stand das deutsche System Pate, das neue kroatische Konkursrecht ist daher sehr stark an die Regelungen der deutschen Insolvenzordnung angelehnt.
Die Hauptschwierigkeiten lagen in Kroatien bislang in der Praxis der Durchführung von Konkursen. Die immer noch relativ geringe Zahl von Konkursverfahren (nur 992 in den Jahren 1997 und 1998 mit zuletzt steigender Tendenz; hingegen sind zurzeit etwa Girokonten von 27 000 Unternehmen gesperrt, und bis zu 17 000 Gesellschaften werden als konkursfähig angesehen) und eine so gut wie nie stattfindende Sanierung von Unternehmen belegen, dass das Institut des Konkurses seinen Zweck noch n...