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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KA 18/10

Leitsatz

Leitsatz:

In einer versorgungsbereichsübergreifenden Gemeinschaftspraxis darf der Gesellschaftler, der nur zur hausärztlichen Versorgung zugelassen ist, auch im Vertretungsfall keine Leistungen abrechnen, deren Abrechnung dem fachärztlichen Versorgungsbereich vorbehalten ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-72709

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 31.08.2010 - L 5 KA 18/10

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