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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 10 AS 216/10 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Für eine isolierte Entscheidung über die Erforderlichkeit eines Auszugs aus der bisher innegehabten Wohnung ohne Nennung einer Zielwohnung fehlt es im Rahmen des § 22 Abs. 2 S. 2 SGB II an einer speziellen Anspruchsgrundlage. Ein Anspruch auf Erlass eines Bescheides, mit dem die Erforderlichkeit eines Auszugs bindend festgestellt wird, stünde im Widerspruch zum Wortlaut und zum Sinn und Zweck der Vorschrift. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
HAAAD-71112

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.03.2010 - L 10 AS 216/10 B ER

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