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Abgabenordnung; | steuerliche Behandlung von Ferienwohnungen
Mit Urt. v. - IX R 97/00 (s. Spindler, ) hat der BFH zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ferienwohnungen Stellung genommen und dabei teilweise seine bisherige Rspr. geändert. Zurzeit ist noch nicht geklärt, ob das Urt. uneingeschränkt anzuwenden ist und inwieweit das (BStBl 1994 I S. 285) zu ändern ist. Die OFD Hannover bittet daher mit Vfg. v. - S 2254 - 52 - StO 222, S 2253 - 593 - StH 223, bis zur Veröffentlichung des Urt. im BStBl bzw. bis zum Ergehen weiterer Weisungen an der bisher vertretenen Auffassung festzuhalten, jedoch die Veranlagungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 AO durchzuführen. Über Einsprüche, die die steuerliche Behandlung von Ferienwohnungen zum Gegenstand haben, ist insoweit nicht zu entscheiden. In Verfahren vor dem Niedersä...