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LSG Bayern Beschluss v. - L 5 R 576/09 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Weil das Prozesskostenhilfeverfahren nicht den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, selbst bietet, sondern erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überzogen werden (hier, wenn die Nichtabführung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen außer Frage steht). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
DAAAD-70244

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Bayern, Beschluss v. 04.12.2009 - L 5 R 576/09 B PKH

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