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LSG Bayern Beschluss v. - L 2 B 951/08 U

Leitsatz

Leitsatz:

Die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit ist nicht gerechtfertigt, wenn das Gericht in der Beweisanordnung den Verfahrensablauf wiedergibt und ein im Verwaltungsverfahren eingeholtes Gutachten erwähnt, das wegen Verstoß gegen § 200 SGB VII entfernt wurde, ohne den Inhalt bekannt zu geben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
OAAAD-70210

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Beschluss v. 19.11.2009 - L 2 B 951/08 U

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