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LSG Bayern Urteil v. - L 2 P 22/08

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Entziehung der Leistungen nach Pflegestufe II ist auch dann zulässig, wenn die zeitlichen Voraussetzungen der Pflegestufe II bei zutreffender Einschätzung des Pflegebedarfs von Anfang an nicht vorgelegen hatten, die Leistungsbewilligung mithin rechtswidrig gewesen war. § 48 SGB X unterscheidet nicht zwischen rechtmäßigen oder rechtswidrigen Verwaltungsakten. Er fordert lediglich den Nachweis der wesentlichen Änderung der Verhältnisse. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
LAAAD-69992

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 05.08.2009 - L 2 P 22/08

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