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LSG Bayern Urteil v. - L 8 AL 269/08

Leitsatz

Leitsatz:

Gemäß der seit geltenden Vorschrift des § 153 Abs. 5 SGG kann der Senat in den Fällen des § 105 Abs. 2 S. 1 SGG durch Beschluss die Berufung dem Berichterstatter übertragen. An der Anwendbarkeit des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom auf Altfälle bestehen keine Zweifel. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAD-69867

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 03.03.2009 - L 8 AL 269/08

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