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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 5106/07

Leitsatz

Leitsatz:

Die Vorschrift des § 24 Abs. 1 SGB XII, nach der nur ausnahmsweise Sozialhilfeleistungen in das Ausland in Betracht kommen, wenn eine unabweisbare außergewöhnliche Notlage gegeben und zusätzlich einer der in § 24 Abs. 1 S. 2 Nrn. 1 bis 3 SGB XII abschließend aufgezählten Hindernisgründe für die Rückkehr nach Deutschland nachgewiesen ist, ist verfassungsgemäß. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
YAAAD-69765

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.02.2010 - L 7 SO 5106/07

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