LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 12 AS 5297/09 ER-B
Leitsatz
Leitsatz:
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sind insgesamt als Sozialhilfeleistungen im Sinne von Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten anzusehen, der es einem Mitgliedsstaat in Abgrenzung zu der Rechtsprechung des EuGH ausdrücklich erlaubt, andere Unionsbürger als Arbeitnehmer, Selbstständige oder Personen, denen dieser Status erhalten bleibt, sowie deren Familienangehörige vom Anspruch auf "Sozialhilfe" auszunehmen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstelle(n): ZAAAD-69730
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 11.12.2009 - L 12 AS 5297/09 ER-B
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