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BFH 17.11.2010 I R 83/09, BBK 6/2011 S. 246

Bilanzierung | Passivierung von Rückkaufverpflichtungen eines Kfz-Händlers

Kfz-Händler müssen für ihre Rückkaufverpflichtungen eine Verbindlichkeit bilden, die ihren Gewinn aus dem Verkauf der Kfz mindert. Die Höhe der Verbindlichkeit richtet sich nach dem vereinbarten Preis für die Rückkaufverpflichtung; fehlt eine konkrete Vereinbarung, kann der Wert geschätzt werden.

Hinweis:

Auch wenn der Händler die Höhe der Rückkaufverpflichtung schätzen muss, liegt eine Verbindlichkeit und keine Rückstellung vor: Denn die Verpflichtung ist rechtlich bereits entstanden, und ein Entgelt ist vereinbart und liegt somit fest , das lediglich nicht bekannt ist.

Der I. Senat des BFH folgt in seiner Entscheidung vom damit dem IV. Senat , der ebenfalls eine Verbindlichkeit bejaht hatte. Zugleich widerspricht der I. Senat ...

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