BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 3056/09
Leitsatz
Leitsatz:
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Instanzenzug: BFH, VI R 8/07 vom
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
HFR 2010 S. 1236 Nr. 11
KAAAD-62736