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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 13 K 63/05

Gesetze: AO § 129, EStG § 32a Abs. 6 S. 1 Nr. 1

Fehlerhafte Anwendung des Verwitwetensplittings als offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz

Ist ausgeschlossen, dass die fehlerhafte Anwendung der Splittingtabelle auf einer unrichtigen Gesetzesanwendung oder einer unterlassenen Sachverhaltsaufklärung beruht, da der für die anzuwendende Veranlagungsart maßgebliche Sachverhalt in jeder Hinsicht eindeutig bekannt war und der Fehler auf eine Flüchtigkeit oder Gedankenlosigkeit des Veranlagungssachbearbeiters zurückzuführen ist, können die auf Grund eines derartigen Fehlverhaltens unrichtigen Bescheide jederzeit nach § 129 AO korrigiert werden.

Fundstelle(n):
MAAAD-62530

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 18.12.2008 - 13 K 63/05

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