Kindergeldanspruch eines in Polen sozialversicherten für kurze Zeit nach Deutschland entsendeten Arbeitnehmers
Leitsatz
Ein mit seiner Familie in Polen lebender und von seinem polnischem Arbeitgeber nach Deutschland entsendeter, im Inland nicht
länger als zwölf Monate beschäftigter polnischer Staatsangehöriger, der in Polen sozialversichert ist, hat gem. Art. 14 Abs.
1 Buchst. a Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 keinen Anspruch auf Kindergeld in Deutschland.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1172 Nr. 13 PAAAD-62529
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FG des Saarlandes, Urteil v. 22.07.2008 - 2 K 1074/08
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