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BFH 15.09.2010 X R 31/09, NWB 10/2011 S. 770

Einkommensteuer | Zum Abzug einer dauernden Last bei vorübergehender Kürzung der Versorgungsleistungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine vorübergehende wesentliche und nicht durch eine Änderung der Verhältnisse gerechtfertigte Kürzung der aufgrund eines Übergabevertrags zu erbringenden Barunterhaltsleistungen führt zu einem Abzugsverbot als dauernde Last, das auch die geringeren Barleistungen erfasst. Für diesen Zeitraum fehlt den Beteiligten der Rechtsbindungswille. (2) Nach Rückkehr zur vertragsgerechten Erfüllung des Übergabevertrags ist die dauernde Last wieder als Sonderausgabe abziehbar und beim Empfänger als sonstige Einkünfte zu versteuern (gegen Tz. 39 im BStBl 2004 I S. 922).

Anmerkung:

Der BFH trifft hier eine feinsinnige Unterscheidung, denn nach dem bisher noch nicht im BStBl II veröffentlichten Urteil v. ...BStBl 2010 I S. 227BStBl 2004 I S. 922

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