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BFH 08.12.2010 II R 12/08, NWB 10/2011 S. 774

Versicherungsteuer | Versicherungsteuerpflicht eines kommunalen Schadensausgleichs

Schadensaufwendungen, die von Mitgliedern eines kommunalen Schadensausgleichs in Höhe eines (variablen) Selbstbehalts selbst getragen werden, erfüllen nach dem nicht die Merkmale eines Versicherungsentgelts. Dies gilt auch dann, wenn die konkrete Höhe des Selbstbehalts erst nach Ablauf des jeweiligen Versicherungszeitraums errechnet werden kann.

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