Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen
2011
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Teil L: Gewerbesteuer
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I. | Vordruck | 515 |
II. | Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen | 519 |
1. | Gesetzesänderungen | 519 |
2. | Verwaltungsanweisungen | 519 |
2.1 | Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder | 522 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen | 522 |
III. | ABC der Gewerbesteuer | 524 |
S. 515
I. Vordruck – Gewerbesteuererklärung
S. 516
S. 517
S. 518
S. 519
Änderung des Vordrucks GewSt 1 A: Im Folgenden werden die Änderungen des Vordrucks GewSt 1 A gegenüber dem Vorjahr 2009 dargestellt. Auf die Darstellung lediglich redaktioneller Änderungen wurde hierbei verzichtet.
Zeile 92 (Änderung): In Zeile 92 sind die übernommenen Gewerbeverluste in folgenden Fällen anzugeben:
Einbringung eines Betriebes einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft oder
Verschmelzung von Personengesellschaften (R 10a.3 Abs. 3 Nr. 5 Satz 1 und 2 GewStR) oder
Fälle der Anwachsung (R 10a.3 Abs. 3 Nr. 4 GewStR).
Zeile 92a (neu): Wächst eine Personengesellschaft auf eine Organgesellschaft an, sind die in Zeile 92 enthaltenen Verluste anzugeben, die vor Abschluss des Gewinnabführungsvertrages bei der Personengesellschaft entstanden sind (R 10a.4 Satz 2 GewStR).
II. Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
1. Gesetzesänderungen
Befreiungen (§ 3 GewStG)
Rechtslage 2010: § 3 GewStG lautet:
Von der Gewerbesteuer sind befreit
…
2. die ...