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Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen

2011

ISBN der Online-Version: sta111
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59330-7

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Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen

Teil G: Einkünfte aus Kapitalvermögen – Anlage KAP


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Seite
I.
Vordruck
392
 
II.
Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
395
1.
Gesetzesänderungen
395
2.
Verwaltungsanweisungen
397
2.1
BMF-Schreiben
397
2.2
Sonstige Verwaltungsanweisungen
401
 
III.
ABC der Einkünfte aus Kapitalvermögen
409

S. 392

I. Vordruck

Anlage KAP

S. 393

S. 394

▶ Hinweis
  • Wann ist die Anlage KAP auszufüllen?: Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge durch den Steuerabzug abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP ist daher entbehrlich. Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP aber z. B. erforderlich, wenn

    • die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,

    • keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl Kirchensteuerpflicht bestand,

    • der Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüft werden soll,

    • ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird und das Finanzamt prüfen soll, ob sich eine niedrigere Besteuerung der Kapitalerträge ergibt oder die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32d Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt.

    Die Anlage KAP ist stets abzugeben, wenn

    • einbehaltene inländische Kapitalertragsteuer, einbehaltener Solidaritätszuschlag, einbeh...