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Neue Regelsätze bei „Hartz IV”
[i]Abschluss eines langen GesetzgebungsverfahrensNach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren, das auf einen Auftrag des BVerfG zurückging und zuletzt den Vermittlungsausschuss beschäftigte, werden die Regelsätze bei „Hartz IV” (nun „Regelbedarfsstufen”) neu festgesetzt (vgl. „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch”, das am Bundestag und Bundesrat passiert hat).
Diese Verhandlungen zur Regelsatzreform hat der Vermittlungsausschuss zum Anlass genommen, noch ein zweites Gesetzgebungsverfahren erfolgreich abzuschließen, bei dem es ausschließlich um die (turnusmäßig für jedes Kalenderjahr neu vorzunehmende) Festsetzung der finanziellen Bundesbeteiligung an den bei „Hartz IV” anfallenden Unterkunfts- und Heizungskosten der Kommunen geht („Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs”, Gesetzentwurf s. BT-Drucks. 17/3631 v. ).
Wesentliche Inhalte
[i]Neue Regelsätze und verbessertes BildungspaketDie wichtigste Neuregelung besteht darin, dass der monatliche Regelsatz (zu dem stets noch die Erstattung von Miet-und Heizkosten sowie ggf. von bestimmten Sonderausgaben hinzukommt) um 5 € angehoben wird, und zwar rückwirkend zum ; dieser Satz liegt nun bei 364 €. Zum Stichtag wird d...