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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 14 AS 1663/10 NZB

Leitsatz

Leitsatz:

Die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung beim Sozialgericht wahrt die Beschwerdefrist nicht. Das Sozialgericht ist nicht verpflichtet, durch unübliche, außergewöhnliche Maßnahmen die Weiterleitung der Beschwerde an das Landessozialgericht innerhalb der Beschwerdefrist zu gewährleisten.

Fundstelle(n):
HAAAD-62186

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 18.01.2011 - L 14 AS 1663/10 NZB

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