Anschaffungsnebenkosten der Beteiligung
Bei der Anschaffung von Gesellschaftsanteilen sind die Kosten der finanziellen und rechtlichen Due Diligence regelmäßig den Anschaffungskosten zuzuordnen. Dies entschied das FG Köln in seinem Urteil vom (in dieser Ausgabe auf S. 111). Die Klägerin, eine deutsche Aktiengesellschaft, behandelte Beratungskosten i. H. von ca. 350.000 €, die ihr im Zusammenhang mit dem Erwerb einer britischen Limited und zweier niederländischer Unternehmen entstanden sind, als sofort abziehbare Betriebsausgaben. Das FA beurteilte die Kosten als aktivierungspflichtige Anschaffungsnebenkosten. Der 13. Senat gab dem FA Recht und wies die Klage ab. Er folgte dabei der Rechtsprechung des VIII. Senats des BFH. Danach sind Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Geschäftsanteilen anfallen, als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren, wenn sie nach einem grds. gefassten Erwerbsentschluss entstehen und das Gutachten nicht lediglich der Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung dient.
Hoffmann widmet sich in seinem Beitrag ab S. 81 der Frage von Anschaffungsnebenkosten vor dem Erwerb. Seiner Ansicht nach wendet das FG Köln die Aussage des BFH zum Erwerb von Anteilen im steuerlichen Privatvermögen ohne weitere Überlegung auf den vergleichbaren Bilanzierungsvorgang an. Richtigerweise hätten hier seiner Ansicht nach vorgreiflich bilanzrechtliche Grundsatzfragen gestellt werden müssen: Liegt in Gestalt dieser Aufwendungen ein aktivierbarer Vermögensgegenstand vor? Die Anschaffung sei ein zeitpunktbezogener Vorgang. Die zuvor angefallenen Nebenkosten stellten keine Anschaffung dar. Kosten könne man nicht anschaffen, sondern nur bereits vorhandene Vermögensgegenstände. Es gelte die alte Lehrbuchweisheit: Erst wenn die Ansatzfrage geklärt und danach der Bilanzansatz bestätigt sei, könne man sich sinnvoll über die Bewertung Gedanken machen. Die Revision des BFH bleibt abzuwarten.
JStG 2010: Entstrickungsvorschriften
Die grenzüberschreitende Überführung von Wirtschaftsgütern bildet nicht nur einen Grundsachverhalt des internationalen Steuerrechts. Aufgrund der bestehenden Gegensätze zwischen den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung und der Regelungsabsicht des Gesetzgebers lag bislang zugleich eine mit hoher Rechtsunsicherheit belastete Thematik vor. Streitpunkt war neben der Frage nach der Abgrenzung der Besteuerungsrechte vor allem der Zeitpunkt zur Besteuerung der im Überführungszeitpunkt bestehenden stillen Reserven. Im Beitrag von Lendewig/Jaschke ab S. 90 werden die Ausgangslage des SEStEG, diesbezügliche Rückschlüsse aus der Aufgabe der finalen Entnahmetheorie durch den BFH sowie die Rechtslage nach der nunmehr erfolgten Ergänzung der Vorschriften durch das JStG 2010 analysiert und Problembereiche erörtert.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 3/2011 Seite 1
PAAAD-62020