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FG Münster Urteil v. - 5 K 1462/09 U EFG 2011 S. 1027 Nr. 11

Gesetze: Anlage 2 zum UStG Nr 33 Zolltarif Kapitel 21 Zolltarif Kapitel 22 UStG § 12 Abs 1 Nr 1

Umsatzsteuer:

Ermäßigter Steuersatz auf Sondennahrung

Leitsatz

Für Sondennahrung gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz als "verschiedene Lebensmittelzubereitung" i.S.v. Kapitel 21 des Zolltarifs und Nr. 33 Anlage 2 zum UStG. Es handelt sich nicht um Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten oder Essig i.S.v. Kapitel 22 des Zolltarifs.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1027 Nr. 11
KÖSDI 2011 S. 17503 Nr. 7
HAAAD-61992

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FG Münster, Urteil v. 16.12.2010 - 5 K 1462/09 U

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