Besteuerungsrecht für eine nach Wegzug des Arbeitnehmers nach
Österreich ausgezahlte Abfindung
Leitsatz
1. Erhält ein vormals in Deutschland
ansässiger Arbeitnehmer für die Auflösung seines Dienstverhältnisses eine
Abfindung, die ihm erst nach seinem Wegzug nach Österreich ausgezahlt wird, so
steht Österreich als Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 1 Sätze 1 und 2 DBA
Österreich das Besteuerungsrecht zu.
2. Das Besteuerungsrecht der BRD wäre
nur dann gegeben, wenn es sich bei den streitigen Einkünften aus
nichtselbständiger Tätigkeit um eine Vergütung für eine im Inland konkret
ausgeübte Tätigkeit handelt. Das ist jedoch bei Abfindungen anlässlich der
Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht der Fall.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1526 Nr. 24 EFG 2011 S. 1071 Nr. 12 NAAAD-61977
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