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FG Köln Urteil v. - 10 K 1966/09 EFG 2011 S. 1723 Nr. 19

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1

Kindergeld:

Voraussetzungen für die Meldung als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit

Leitsatz

Unterlässt es das Kind, für das Kindergeld beansprucht wird, seine Meldung als arbeitssuchend alle drei Monate zu erneuern und wird das Kind aus den Akten der Agentur für Arbeit gelöscht, so entfällt der Anspruch auf Kindergeld, auch wenn die Eltern vortragen, es sei die Suche nach Arbeit gegenüber einem Sachbearbeiter der Agentur telefonisch geäußert worden. Mitteilungen müssen aus Beweislastgründen schriftlich erfolgen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 1723 Nr. 19
StBW 2011 S. 245 Nr. 6
EAAAD-61967

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FG Köln, Urteil v. 23.09.2010 - 10 K 1966/09

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