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Die eingetragene Lebenspartnerschaft
Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2010
Eingetragene Lebenspartner wurden durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 den Ehegatten teilweise gleichgestellt. Durch das JStG 2010 wird nun eine vollständige Gleichstellung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und auch bei der Grunderwerbsteuer erreicht. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts v. 21. 7. 2010 - 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07 NWB NAAAD-48583 war der Gesetzgeber auch gehalten, eine Neuregelung für Altfälle ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu treffen. Der vorliegende Beitrag stellt die wichtigsten Änderungen dar.
I. Steuerklasse
Bisher war der eingetragene Lebenspartner in die Steuerklasse III einzuordnen. Nunmehr gehört der eingetragene Lebenspartner – wie auch Ehegatten – zur Steuerklasse I (§ 15 Abs. 1 Stkl. I Nr. 1 ErbStG). Auswirkungen hat dies insbesondere auf den Steuersatz und auch im Rahmen des § 27 ErbStG (mehrfacher Erwerb desselben Vermögens).
II. Zugewinnausgleichsforderung
Seit 2009 findet die Regelung des § 5 ErbStG, die bis 2008 nur für Ehegatten galt, auch für eingetragene Le...