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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 72/10

Gesetze: ZK Art. 203 ZK Art. 204

Zweifaches Versandverfahren

Leitsatz

Dass eine Zollschuld für ein nicht ordnungsgemäß beendetes Versandverfahren deswegen nicht entstanden ist, weil dieses Versandverfahren nur aufgrund eines Fehlers neben einem weiteren, ordnungsgemäß beendeten Versandverfahrens für ein und dieselbe Ware eröffnet worden ist (vgl. Skatteministeriet gegen DSV Road A/S, C-234/09), kann ohne weitere Nachweismöglichkeiten für den Zollschuldner schon dann ausgeschlossen werden, wenn die in Bezug genommenen Handelsrechnungen wesentlich voneinander abweichen.

Wenn der Zollwert nicht nach der Transaktionswertmethode berechnet werden kann, weil der Preis zur Ausfuhr in die Gemeinschaft nicht bekannt ist, und auch eine Berechnung nach Art. 30 Zollkodex ausscheidet, wird der Zollwert nach Art. 31 Zollkodex berechnet. Im Rahmen dieser Methode kann auf einen Durchschnittspreis für Waren der betreffenden Warennummer des EZT zurückgegriffen werden, der sich aus der entsprechenden Datenbank des statistischen Amts der Europäischen Union (EUROSTAT) ergibt.

Fundstelle(n):
EAAAD-61484

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 17.12.2010 - 4 K 72/10

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