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Umsatzsteuer | Herstellung von Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen als Werklieferung gegenüber der Gemeinde
(1) Verpflichtet sich ein Unternehmer gegenüber einer Gemeinde und zusätzlich in privatrechtlichen Verträgen auch gegenüber den Grundstückseigentümern gegen Entgelt zur Herstellung von Erschließungsanlagen auf öffentlichen Flächen einer Gemeinde, erbringt der Unternehmer gegenüber der Gemeinde eine entgeltliche Werklieferung. Es liegt keine sonstige Leistung gegenüber den Eigentümern der im Erschließungsgebiet gelegenen Grundstücke vor (entgegen BStBl I S. 631, unter II.2.c). (2) Zah-lungen der Eigentümer an den Unternehmer im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erschließung sind Drittentgelte i. S. von § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 1a, Abs. 4, Abs. 9, § 10 Abs. 1 UStG 1999; Art. 5, 6, 10, 11 Richtlinie 77/388/EWG).
Eine Leistung des Unternehmers, der die Erschließung durchführt, gegenüber den...