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Track 20 | Abgeltungsteuer: Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
Bei der Kreditgewährung unter nahestehenden Personen unterliegen die Kapitalerträge beim Darlehensgeber nicht der Abgeltungsteuer, sondern dem normalen progressiven Steuertarif. Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 wurde diese Ausnahmeregelung durch das JStG 2010 eingeschränkt. Beim FG Niedersachsen ist die Frage anhängig, ob die Nichtanwendung der Abgeltungsteuer verfassungswidrig ist, wenn die Zinskonditionen angemessen und marktüblich sind.
Wie angekündigt, kommen wir jetzt noch einmal zu Darlehensverträgen mit Angehörigen. Zu Beginn dieser Ausgabe hatten wir Sie über eine Verwaltungsanweisung informiert, mit der das BMF die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung konkretisiert hat. Jetzt geht es um einen anderen Aspekt – die Abgeltungsteuer.
Kapitalerträge unterliegen seit 2009 grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 %. Bestimmte Fallgestaltungen sind jedoch zwingend von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG gilt das auch dann, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahe stehende Personen sind. In diesem Fall gilt für die Kapitalerträge der normale progressive Steuertarif – gemeinsam mit den Einkünften aus den anderen Einkunftsarte...