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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 09-11 | Außergewöhnliche Belastungen: BFH erleichtert den Nachweis von Krankheitskosten

Der BFH hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung zu außergewöhnlichen Belastungen entschieden, dass der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden muss. Der Nachweis kann vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden.

Track 09 | Jahrespressekonferenz des BFH, Änderung der Rechtsprechung

Sie kennen sich im Steuerrecht ganz gut aus? Nun, dann lassen Sie uns die Rubrik „Aktuelle Urteile” heute mit einem kleinen Quiz beginnen: Was haben die drei folgenden Richtersprüche miteinander gemeinsam?

  1. Entscheidung Nummer Eins: Anfang 2008 hatte der Bundesfinanzhof den Wegfall der Pendlerpauschale ab 2007 durch das Steueränderungsgesetz 2007 für verfassungswidrig gehalten und das Bundesverfassungsgericht angerufen.

  2. Entscheidung Nummer Zwei: Im Januar 2009 verkündete das oberste deutsche Steuergericht: Die Besteuerung der Altersrenten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Umstellung der Alterseinkünfte ...

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