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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 303/10 EFG 2011 S. 749 Nr. 8

Gesetze: UStG § 20 Abs. 1

Wechsel von der Ist- zur Sollversteuerung

Leitsatz

  1. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ist für jeden Besteuerungszeitraum gesondert zu prüfen, sie hat keine Auswirkung auf das Folgejahr.

  2. Für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist ein Antrag notwendig, aufgrund dessen das FA nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet, ob es die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten erstmals oder nach einem Wechsel von der Soll- zur Istversteuerung gestattet.

  3. Die Entscheidung wird durch formlosen VA getroffen.

  4. Der Unternehmer kann rückwirkend von der Ist- zur Sollversteuerung zurückkehren.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 10/2011 S. 463
EFG 2011 S. 749 Nr. 8
WAAAD-61264

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.12.2010 - 16 K 303/10

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