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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 4563/08 Kg

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 6, EStG § 32 Abs. 4 Satz 7, EStG § 32 Abs. 4 Satz 8, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2

Kindergeld: Berechnung des Grenzbetrags der Einkünfte – Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Leitsatz

  1. Der Zeitraum der Vollzeiterwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist bei der Berechnung des Grenzbetrags der Einkünfte auszuklammern, wenn die in diesem Zeitraum erzielten Einkünfte bei einem Einbezug zu einem Überschreiten des Jahresgrenzbetrags führen würden (Meistbegünstigungsprinzip).

  2. Auch die teilweise noch in den Monaten des Abschlusses des bisherigen und des Beginns des neuen Ausbildungsabschnitts aus der Vollzeiterwerbstätigkeit bezogenen Einkünfte bleiben gemäß § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG außer Ansatz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-61262

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.07.2009 - 14 K 4563/08 Kg

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