Prüfungsanordnung bei Auftragsprüfung eines StB/WP
Leitsatz
1) Erlässt im Falle einer Auftragsprüfung das beauftragte FA die Prüfungsanordnung, ist dieses FA auch der zutreffende Adressat
für einen Einspruch.
2) Die Prüfungsanordnung des beauftragten FA muss sich an den im Auftrag genannten Prüfungsumfang halten, auf die Beauftragung
hinweisen und erforderlichenfalls die Gründe für die Übertragung angeben.
3) Die Gründe für die Übertragung können noch im Rahmen einer Einspruchsentscheidung nachgeholt werden.
4) Mit der Praxis, die Betriebsprüfung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers nicht durch das Wohnsitz- oder Betriebsfinanzamt
durchführen zu lassen, sondern durch ein benachbartes Finanzamt, ist ermessensgerecht.
5) Ein Rechtsanspruch auf Prüfungspause besteht nicht, gleich welcher Größenklasse ein Unternehmen angehört.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.