EuGH - C-520/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: RL 77/388/EWG Art. 2 Abs. 1
Rechtsfrage
1. Ist, wenn ein Steuerpflichtiger (Händler A) Telefonkarten verkauft, die einen Anspruch auf den Erhalt von Telekommunikationsdienstleistungen von diesem verkörpern, Art. 2 Abs. 1 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie dahin auszulegen, dass Händler A für Zwecke der Mehrwertsteuer zwei Leistungen erbringt: eine zum Zeitpunkt des ursprünglichen Verkaufs der Telefonkarte durch Händler A an einen anderen Steuerpflichtigen (Händler B) und eine zum Zeitpunkt ihrer Einlösung (d. h. ihre Verwendung durch eine Person - den Endverbraucher - um Telefongespräche durchzuführen)?
2. Falls dies zu bejahen ist, wie ist (in Übereinstimmung mit den Mehrwertsteuervorschriften der Union), in der Leistungskette Mehrwertsteuer zu erheben, wenn Händler A die Telefonkarte an Händler B verkauft, Händler B die Telefonkarte im Mitgliedstaat B weiterverkauft und sie schließlich vom Endverbraucher im Mitgliedstaat B erworben wird und der Endverbraucher dann die Telefonkarte zur Tätigung von Telefongesprächen verwendet?
Mehrwertsteuer; Telefonkarten; Umsatzsteuer; Verkauf
Fundstelle(n):
PAAAD-61116