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Abfindungen | Voraussetzungen der Zusammenballung
Mit der Zahlung von Abfindungen werden Arbeitnehmer für entgehende Einnahmen entschädigt. Die Abfindungszahlung ist dann nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt zu besteuern , soweit eine „Zusammenballung” der Einnahmen vorliegt . Voraussetzungen hierfür sind:
die Abfindung fließt dem Arbeitnehmer in einem Kalenderjahr zu und
die Abfindungszahlung ist höher als das Gehalt, das dem Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr noch zugeflossen wäre.
[i]Fünftelregelung beim LohnsteuerabzugSind diese Voraussetzungen erfüllt, hat der Arbeitgeber bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren die Fünftelregelung anzuwenden .
1. Zusammenballung:[i]BFH widerspricht strenger Auslegung der FinanzverwaltungNach der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung lag eine Zusammenballung von Einkünften selbst dann nicht vor, wenn nur ein geringer...