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BFH 22.12.2010 I B 83/10, StuB 3/2011 S. 118

Körperschaftsteuer | Verlustübernahme bei Organgesellschaft

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die für die ertragsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft erforderliche Vereinbarung einer Verlustübernahme entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG zwar nicht die Vereinbarung einer Regelung gem. § 302 Abs. 2 AktG, wohl aber die Vereinbarung der Verjährungsregelung entsprechend § 302 Abs. 4 AktG voraussetzt (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom – I B 27/10, Kurzinfo StuB 2010 S. 717, berichtigt durch Senatsbeschluss vom – I B 27/10, BFHE 230 S. 208, BStBl II S. 935; Bezug: § 14 Abs. 1, § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG 2002; § 302 Abs. 2, Abs. 4 AktG; § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG; § 69 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 FGO).

Praxishinweise

Als Voraussetzung für eine körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft muss u. a. der Ergebnisabführungsvertrag bezüglich der Verlustübernahme ein...

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