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Anschaffungsnebenkosten vor dem Erwerb?
I. Der Anschaffungsvorgang
In § 255 Abs. 1 HGB werden die Kosten der Anschaffung eines Vermögensgegenstands definiert. Dessen macht sich auch das Steuerrecht für Erwerbsvorgänge im Betriebs- und Privatvermögen habhaft . Das gilt bei Anschaffungen auch für Nebenkosten, die zwingend mit dem Erwerbsvorgang verbunden sind, z. B. Gebühren, Erwerbssteuern, Provisionen. Weniger eindeutig ist der Anschaffungskostencharakter von Aufwendungen, die vor dem Erwerb = Anschaffung anfallen, z. B. Kosten für Besichtigungen, Machbarkeitsstudien, Bewertungsgutachten und due diligence-Prüfungen.
Der Flugzeughersteller B erwägt die Ausrüstung des in der Entwicklungsphase befindlichen Kurzstreckenflugzeugs „ Dreamflyer” mit neuen Triebwerken der Hersteller RR oder PG oder aber mit den bereits genutzten Triebwerken für einen älteren Kurzstrecken-Typ. Vor der Entscheidung werden durch ein Projektteam Studien über Lärmentwicklung, Spritbedarf, return on investment, etc. etc., teils mit der eigenen Entwicklungsabteilung, teils unter Heranziehung externen Know-hows, z. B. Gutachten von Hochschulen durchgeführt. Der Entscheidungsprozess dauert 21 Monate vo...