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Währungsumrechnung für monetäre Bilanzposten im Einzelabschluss
I. Das Problem
Die Bewertung von Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten stellt einen typischen Fall aus der Buchhalterschule für Fortgeschrittene dar.
(für monetäre
Bilanzposten)
Aufnahme eines Darlehens von 90 USD beim Kurs
USD/€ von 0,9
. Der
Stichtagskurs beträgt 1,0 USD/€. Erstverbuchung (beim Zugang): 90/0,9
= 100 €. Stichtagsumrechnung: 90/1,0 = 90 € (handelsrechtlich:
weiterhin 100 €, da Höchstwertprinzip für Verbindlichkeiten).
Vergabe eines Darlehens von 90 USD beim Kurs USD/€ von 0,9. Der Stichtagskurs beträgt 0,8 USD/€. Erstverbuchung: 90/0,9 = 100 €. Stichtagsumrechnung: 90/0,8 = 112,5 € (handelsrechtlich: weiterhin 100 €, da Niederstwertprinzip für Forderungen).
II. Die Regelung nach den IFRS
Die Regeln der IFRS halten sich allerdings nicht an diese Schulungsvorgabe aus deutscher Sicht. Alle Vermögenswerte und Schulden in ausländischer Währung, die zu einem bestimmten Geldeingang oder -ausgang führen (IAS 21.8), sind zu jedem Bilanzstichtag unter Verwendung des Stichtagskurses umzurechnen (IAS 21.23(a)).
Zu den monetären Posten gehören neben Darlehen (Ausleihungen, Schuldverschreibungen) insbesondere au...