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Lohnsteuer | Private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug ist nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen. (2) Eine Sonderausstattung im Sinne des Gesetzes liegt nur dann vor, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist. (3) Mit dem Betrag, der nach der 1-%-Regelung als Einnahme anzusetzen ist, werden sämtliche geldwerten Vorteile abgegolten, die sich aus der Möglichkeit einer privaten Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs ergeben; unselbständige Ausstattungsmerkmale können nicht getrennt bewertet werden.
Die strenge Auslegung der 1-%-Regelung am Wortlaut des Gesetzes „im Zeitpunkt der Erstzula...