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Einkommensteuer | Vorruhestandsbeihilfe des Freistaates Sachsen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Vorruhestandsbeihilfe des Freistaates Sachsen gehört zum Veräußerungserlös, wenn sie dem Gesellschafter einer landwirtschaftlichen GbR im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus der GbR bewilligt wurde. (2) Ein Wahlrecht zur Besteuerung der Vorruhestandsbeihilfe als nachträgliche Betriebseinnahme mit dem Zufluss der jeweiligen Zahlungen steht dem ausgeschiedenen Gesellschafter nicht zu.
Die finanziellen Dimensionen dieses Sachverhalts erschließen sich erst, wenn man die Vorentscheidung des NWB EAAAC-89864 liest, die nicht so weit- gehend neutralisiert wurde, wie das BFH-Urteil. Im Streitfall ging es um eine Vorruhestandsbeihilfe mit einem Barwert von 106.610 DM (54.509 €), die den Ve...