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BFH 09.09.2010 IV R 38/08, BBK 3/2011 S. 103

Bilanzierung | Keine Teilwertabschreibung auf Gebäude wegen baldiger Veräußerung mit Verlust

Der BFH hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach der eine voraussichtlich dauernde Wertminderung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern nur dann i. S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG gegeben ist, wenn der Teilwert des Wirtschaftsguts am aktuellen Bilanzstichtag mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt. Dabei ist bei Gebäuden für die Berechnung der Restnutzungsdauer von der Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG auszugehen.

Der [i]Objektive Restnutzungsdauer ist maßgebend, nicht die individuelle Verbleibensdauer Steuerpflichtige kann eine Teilwertabschreibung daher nicht damit begründen, dass er das Wirtschaftsgut demnächst verkaufen wird und hierbei voraussichtlich einen Verlust erzielen wird oder – bei Aufstellung der Bilanz – zwischenzeitlich sogar schon einen Verlust erzielt hat. Für die Teilwertabschreibung kommt es allein au...

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