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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 1417/07 EFG 2011 S. 625 Nr. 7

Gesetze: EStG 2001 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG 2001 § 20 Abs. 3EStG 2001 § 3 Nr. 40 Buchst. dEStG 2001 § 15 Abs. 1EStG 2001 § 15 Abs. 2EStG 2001 § 2 Abs. 1EStG 2001 § 2 Abs. 2KStG § 8 Abs. 3 S. 2AO § 171 Abs. 10AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Keine Bindungswirkung einer bei der Körperschaft besteuerten vGA für die Einkommensteuer des Gesellschafters und umgekehrt

vGA bei Grundstücksverkauf durch den Gesellschafter an eine GmbH und Erstattung der vom Gesellschafter bei der eigenen Anschaffung des Grundstücks getragenen Nebenkosten wie Maklercourtage und Grunderwerbsteuer

keine Einkunftserzielungsabsicht bei Unschlüssigkeit über die Verwendung des Grundstücks und Verkauf ohne Gewinnerzielungsabsicht an die eigene GmbH

Leitsatz

1. Körperschaftsteuerbescheide, in denen vGA nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG besteuert werden, haben zwar keinen Grundlagencharakter für die Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG und umgekehrt; die Finanzverwaltung als entscheidende Behörde (oder auch ein FG) kann gleichwohl nicht, ohne sich mit sich selbst in Widerspruch zu setzen, ein und denselben Lebenssachverhalt z. B. bei der Körperschaftsteuer als gesellschaftsvertraglich und bei der Einkommensteuer als arbeitsvertraglich veranlasst ansehen.

2. Hat eine Bruchteilsgemeinschaft ein unbebautes, zur Bebauung mit Wohneigentum bestimmtes Grundstück erworben, hat einer der Miteigentümer später auch die anderen Miteigentumsanteile von den übrigen Bruchteilseigentümern erworben und als Alleingesellschafter einer Bauträger-GmbH dieser das Grundstück zusammen mit den zur Bebauung erforderlichen Planungs- und Genehmigungsunterlagen verkauft, so liegt eine vGA vor, wenn die GmbH dem Gesellschafter Nebenkosten wie Maklercourtage und Grunderwerbsteuer erstattet, die der Gesellschafter beim vorangegangenen eigenen Erwerb des Grundstücks bezahlt hatte.

3. Es spricht gegen eine Einkunftserzielungsabsicht des Gesellschafters im Zusammenhang mit dem unbebauten Grundstück und damit auch gegen das Unterhalten eines diesbezüglichen Gewerbebetriebs, wenn er unschlüssig war, was er mit dem Grundstück anfangen sollte, und er es deswegen ohne Gewinnerzielungsabsicht an die GmbH verkauft hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1251 Nr. 20
EFG 2011 S. 625 Nr. 7
BAAAD-60461

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FG des Saarlandes, Urteil v. 07.12.2010 - 1 K 1417/07

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