Kein Leistungsaustausch bei Beteiligung an Mietpool-GbR zur Minderung des Mietausfallrisikos
Leitsatz
Die Überlassung des Miteigentumsanteils an einer Eigentumswohnung an eine Mietpool-GbR führt zu keinem umsatzsteuerlichen
Leistungsaustausch zwischen Gesellschafter und GbR, wenn der dem Gesellschafter nach dem Gesellschaftsvertrag und dessen tatsächlicher
Durchführung zustehende Betrag für die Überlassung der Wohnung sich nicht nach deren konkreter Belegung, sondern nach der
Fläche unter Ausgleich des Mietausfallsrisikos unter den Gesellschaftern bemisst.
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